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Dr.-Ing. Dietmar Heinrich
Berater Gutachter und Sachverständiger

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Wozu brauchen Sie ein Gutachten?

Jedes Privatgutachten dient dem im Vertrag vereinbarten Zweck. Bei Gerichtsgutachten entsprechend dem Beweisbeschluß. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um ein Gutachten aus dem Bereich der Siedlungswasserwirtschaft oder Honorar für Architekten und Ingenieure handelt.

Unparteiisch und objektiv. Punkt.

Ganze egal, zu welchem Zweck! Es wird jedoch immer gewissenhaft, weisungsfrei, unparteiisch, objektiv, neutral, verständlich, nachvollziehbar, eindeutig, widerspruchsfrei und angemessen fomuliert, sodass es von allen Seiten zu akzeptieren ist.

Ob Gutachten oder nicht - Fragen Sie uns einfach.

Sie sind sich nicht sicher? Dann fragen Sie doch einfach mal. Ihr Kontakt zu uns.

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